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Pflegereform 2027: Was ändert sich bei Pflegehilfsmitteln?

 

Wichtige Informationen für unsere Kunden – Stand: Oktober 2026

 

Zum 1. Januar 2027 sind Änderungen bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln geplant. Besonders betroffen ist die bisherige monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel.

Wir von Sport-Line Rehatechnik informieren Sie über die wichtigsten geplanten Änderungen und beantworten häufige Fragen.

 

1. Was ändert sich ab 2027 bei der Pflegemittelbox?

 

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die bisherige monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel entfallen. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Einmal-Bettschutzeinlagen.

Stattdessen sollen diese Ausgaben bei Pflegegrad 2 bis 5 künftig über neue Pflegebudgets beziehungsweise ein erhöhtes Pflegegeld finanziert werden.

 

2. Kann ich meine Pflegemittelbox weiterhin erhalten?

 

Ja! Sie können Ihre gewohnten Pflegeprodukte weiterhin über Sport-Line Rehatechnik beziehen. Sollte die Reform wie geplant umgesetzt werden, ändert sich voraussichtlich lediglich die Finanzierung und Abrechnung.

Über mögliche Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.

 

3. Was passiert mit waschbaren Bettschutzeinlagen?

 

Waschbare Bettschutzeinlagen sind von der geplanten Streichung nicht unmittelbar betroffen.

Anders als Einmal-Bettschutzeinlagen gehören sie zu den wiederverwendbaren Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 51). Nach aktuellem Entwurf soll eine Versorgung über die Pflegekasse bei entsprechender Anspruchsberechtigung weiterhin möglich sein.

 

4. Was gilt für die verschiedenen Pflegegrade?

 

Bei Pflegegrad 2 bis 5 sollen Verbrauchspflegehilfsmittel künftig aus den neuen Pflegebudgets beziehungsweise dem erhöhten Pflegegeld finanziert werden können.

Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige eigenständige Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel ebenfalls entfallen. Der grundsätzliche Anspruch auf andere Pflegehilfsmittel bleibt nach aktuellem Entwurf bestehen.

 

5. Muss ich jetzt etwas unternehmen?

 

Nein, aktuell besteht kein Handlungsbedarf.

Ihre bisherige Versorgung läuft zunächst wie gewohnt weiter. Eine kostenpflichtige Fortführung Ihrer Pflegemittelbox erfolgt nicht ohne Ihre Zustimmung.

 

6. Ist die Pflegereform bereits beschlossen?

 

Nein. Die geplanten Änderungen basieren auf dem derzeitigen Gesetzentwurf. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich einzelne Regelungen noch ändern.


Sport-Line Rehatechnik hält Sie auf dem Laufenden!

Wir verfolgen die Entwicklungen rund um die Pflegereform 2027 und informieren Sie rechtzeitig über mögliche Auswirkungen auf Ihre Versorgung.

Unser Ziel bleibt unverändert: Sie zuverlässig und unkompliziert mit den benötigten Pflegehilfsmitteln zu versorgen.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den derzeitigen Gesetzentwurf und stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelungen.

 

 


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